Entgeldordnung

1. Entgelte

 

1.1 Musische Elementarfächer

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
Musikalische Früherziehung (Klassenunterricht (ab 6 Schüler) für 3 bis 6 jährige)
45 Min/Woche 150,00 12,50
60 Min/Woche
199,20
16,60
Musikalische Grundausbildung (Klassenunterricht(ab 6 Schüler) für 6 bis 7 jährige)
45 Min/Woche 150,00 12,50

1.2 Instrumental - und Vokalunterricht

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
1.2.1. Gruppen-/Paarunterricht
Gruppenunterricht 60 Min./Woche (ab 3 Schüler) 432,00 36,00
Gruppenunterricht 45 Min./Woche (ab 3 Schüler) 324,00 27,00
Paarunterricht 45 Min./Woche 405,00 33,75
1.2.2 Kombi-Unterricht
Einzel-Paaruntericht 30/45 Min. (1.Woche Einzel-/2. Woche Paar-Unterricht) 420,00 35,00
1.2.3 Einzelunterricht
30 Min./Woche 462,00 38,50
45 Min./Woche 690,00 57,50

1.3 Tanzunterricht (Klassenunterricht ab 6 Schüler)

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
Tänzerische Grundlagen
60 Min./Woche 300,00 25,00
75 Min./Woche 375,00 31,25
120 Min./Woche 600,00 50,00
150 Min./Woche 750,00 62,50
Moderner / Klassischer Tanz
90 Min./Woche 432,00 36,00

1.4 Bildende Kunst (Klassenunterricht ab 6 Schüler)

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
90 Min/Woche 450,00 37,50
120 Min/Woche 600,00 50,00

1.5 Kurse mit begrenzter Dauer/Projekte

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
* * *

1.6 Ergänzungsfächer

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
für Schüler ohne Hauptfach 162,00 13,50

1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten

  Jahresentgelt
(ab 01.08.2006 in EUR)
monatl.Rate
(ab 01.08.2006 in EUR)
Für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten an Schüler der Musikschule ist folgendes Entgelt zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. zu entrichten (Wbw = Wiederbeschaffunswert in EUR)
bis 255,00 (Wbw) 90,00 7,50
von 256,00 bis 500,00 (Wbw) 129,00 10,75
über 500,00 (Wbw) 168,00 14,00

1.8 Sonstige Entgelte

1.8.1 Aufnahmeentgelt, einmalig 10 EUR
1.8.2. Mahnbearbeitungskosten bei Zahlungsverzug zuzüglich Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat gemäß BGB, gemäß AGB

2. Erwachsenenzuschlag

Für Teilnehmer ab dem vollendeten 18.Lebensjahr wird ein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 50 % bezogen auf das Entgelt (Pkt. 1.2 bis 1.4) berechnet.
Die Befreiung vom Erwachsenenzuschlag wird bei Teilnehmern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei Vorlage einer Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) frühestens ab dem Monat der Beantragung gewährt. Auszubildende und Schüler im freiwilligen sozialen Jahr sind vom Erwachsenenzuschlag befreit.
Von der Erhebung des Erwachsenenzuschlags wird abgesehen, wenn der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als 2 Monate beträgt, wobei der Zeitpunkt der Vorlage der Studienbescheinigung maßgebend ist.

3. Ermäßigungen

Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist hierfür die für den Teilnehmer kostengünstigste Ermäßigung.

3.1 Sozialermäßigung

(gilt für Pkt. 1.1 bis 1.5)
Diese Ermäßigung wird auf schriftlichen Antrag bei Vorlage des Leipzig-Passes in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgeltes ab dem Monat der Beantragung gewährt.

3.2 Geschwisterermäßigung

(gilt für Pkt. 1.2 bis 1.4)
Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen:

  • bei 2 Kindern 10 % je Kind
  • bei 3 Kindern 20 % je Kind
  • ab 4 Kindern 30 % je Kind

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt. 2).

3.3 Mehrfächerermäßigung

(gilt für Pkt. 1.2 bis 1.4)
Ab Belegung von 2 entgeltpflichtigen Fächern jeweils 15%.

3.4 Beurlaubung

Auf schriftlich begründeten Antrag 3 Wochen im voraus, kann eine Beurlaubung für maximal 3 Monate im Schuljahr erfolgen. Für die Zeit der Beurlaubung wird eine Ermäßigung in Höhe von 80 % des anteiligen Entgeltes gewährt.

4. Entgeltbefreiung

Entgeltfrei ist:

4.1 die Teilnahme an Ergänzungsfächern, wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach belegt wird.

4.2 die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen.

4.3 Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen.

4.4 schulinterne Förderung im Hauptfach für besonders begabte Schüler (30 min). Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie der Musikschule Leipzig.

5. Erstattungen

Bei durch ein ärztliches Attest nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Schülers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen kann das Unterrichtsentgelt auf Antrag für höchstens 3 Monate erstattet bzw. verrechnet werden. Der Antrag ist bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Erkrankung schriftlich einzureichen.

Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Gebührenrückerstattung, der schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen ist.

* Die Entgelte werden entsprechend der Kurs- /Projektdauer und Mindestteilnehmerzahl durch die Schulleitung festgelegt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
 
 
 
 
 
english
Volltextsuche