Entgeltordnung ab dem Schuljahr 2026/2027
1. Präambel
Auf Grundlage des § 73 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 19 SächsGemO i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ hat der Stadtrat der Stadt Leipzig in seiner Sitzung am 28.05.2026 die nachstehende Entgeltordnung inklusive Anlage beschlossen.
2. Entgeltgrundlagen
Für den Besuch von Unterricht bzw. anderen Angeboten an der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, werden Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.
Diese Entgeltordnung regelt die Entgelte für die Teilnahme am Unterricht und an weiteren Angeboten der Musikschule. Ziel ist es, eine transparente, faire und sozial ausgewogene Entgeltstruktur zu gewährleisten, die möglichst vielen Schülern und Schülerinnen den Zugang zu musikalischer Bildung ermöglicht.
Die Entgelthöhe bemisst sich nach:
- Art der Unterrichtsform,
- Dauer des Unterrichts sowie
- Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Unterrichtsgruppe.
Das Entgelt ist je teilnehmender Person und jeweils belegtem Unterrichtsfach zu entrichten.
Die Musikschule kann mit Einwilligung der Schüler und Schülerinnen bzw. bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten den Musikschulunterricht unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften teilweise auch als medienunterstützten Fernunterricht durchführen. Für den in dieser Form durchgeführten Unterricht finden die Tarife des regulär durchgeführten Unterrichts entsprechend Anwendung.
2.1.1 Kennenlernangebote und Kurse
Kennenlernangebote und Kurse sind zeitlich begrenzte Unterrichtsformate, die ein erstes Heranführen an Instrumental-, Tanz- und/oder Vokalunterricht sowie musische Lerninhalte ermöglichen. Diese richten sich an alle Altersgruppen und können in verschiedenen Angebotsformen (z. B. Eltern-Kind, Angebote für Tageseltern, Wochenendworkshops, Ferienangebote) durchgeführt werden.
Für Kurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmenden bzw. bei Eltern-Kind-Kursen von 4 teilnehmenden Eltern-Kind-Paaren.
Auf Anfrage können nach Möglichkeit zusätzlich Unterrichtsstunden zum Kennenlernen und Ausprobieren („Schnupperstunden“) oder zur Beratung angeboten werden. Die Schnupperstunden sind ein zeitlich begrenztes Angebot im Umfang von 3 Unterrichtseinheiten mit jeweils 30 Minuten zu einem Festpreis ohne Rechtsanspruch. Das Angebot wird in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Unterrichtskapazitäten ermöglicht.
Zusätzlich bietet die Musikschule als Kennenlernangebot ein Instrumentenkarussell zu einem Festpreis an. Hier können bis zu vier Instrumente in einem begrenzten Umfang von 12 Unterrichtseinheiten verteilt auf maximal vier Monate ausprobiert und erprobt werden. Die pädagogische und inhaltliche Ausrichtung des Karussellangebotes kann hierbei variieren und wird in Abstimmung mit der Musikschulleitung regelmäßig evaluiert.
Für sonstige Einzelveranstaltungen, Workshops, Fortbildungen sowie Kursangebote, für die kein Entgelt festgelegt ist, werden spezielle Entgelte auf der Grundlage der bestehenden Entgeltstruktur erhoben. Über deren Höhe entscheidet die Musikschulleitung.
2.1.2 Musische Elementarangebote
Die musischen Elementarangebote der Musikschule Leipzig umfassen u.a.:
- Musikalische Früherziehung (Klangspiel),
- Elementares Musizieren und Gestalten, Elementare Stimmbildung, Elementares Gruppenmusizieren,
- Tänzerische Vorschulangebote sowie
- Musikalische Grundausbildung.
Der Unterricht findet in Klassen statt. Die Unterrichtsdauer, Klassengröße und Altersstruktur richten sich nach pädagogischen Standards der Elementarausbildung. Über die jeweils anzuwendenden Parameter entscheidet die Fachbereichsleitung in Abstimmung mit der Musikschulleitung.
2.1.3 Instrumental- und Vokalunterricht
Der Unterricht im Instrumental- und Vokalbereich findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die reguläre Unterrichtsdauer beträgt 30 Minuten pro Woche (Ausnahme: Oboe/Fagott).
Auf schriftlichen Antrag kann die Unterrichtsdauer in begründeten Fällen auf 45 Minuten pro Woche erhöht werden, insbesondere:
- bei besonderer Begabung oder besonderer Leistungsentwicklung,
- zur Vorbereitung auf Wettbewerbe oder Leistungsnachweise,
- zur Förderung in der studienvorbereitenden Ausbildung oder zur Vorbereitung auf ein musikbezogenes Studium.
Der Unterricht kann – abhängig von organisatorischen und pädagogischen Voraussetzungen – als Einzelunterricht, Paarunterricht (2er-Gruppe), Gruppenunterricht (3-5) oder Klassenunterricht (ab 6 Teilnehmenden) durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Kombi-Unterrichtes, der im wöchentlichen Wechsel Einzel- und Paarunterricht kombiniert.
Über die konkret angewandte Unterrichtsform entscheidet die Fachbereichsleitung in Abstimmung mit der Musikschulleitung.
Teilnehmende am Klassenunterricht, die bereits ein Hauptfach an der Musikschule Leipzig belegen, erhalten den Klassenunterricht entgeltfrei. Das gilt nicht für die musischen Elementarfächer (2.1.2.) und den Tanzunterricht (2.1.4.).
2.1.4 Tanzunterricht
Im Tanzunterricht gibt es insbesondere:
- Elementarer Kindertanz,
- Klassisches Ballett,
- Kreativer Tanz / Moderner Tanz,
- Urbaner Tanz/Breakdance.
Darüber hinaus besteht für Schüler und Schülerinnen ab 18 die Möglichkeit, in einem Ensemble Unterricht zu erhalten.
Der Unterricht findet grundsätzlich in Klassen statt. Die Unterrichtsdauer, Klassengröße und Altersstruktur richten sich nach pädagogischen und organisatorischen Standards des Fachbereiches Tanz. Über die jeweils anzuwendenden Parameter entscheidet die Fachbereichsleitung in Abstimmung mit der Musikschulleitung.
2.1.5 Ergänzungsfächer
Ergänzungsfächer sind unter anderem Orchester, Ensembles, Bandprojekte sowie Kammermusik, Chor und Musiktheorie. Diese Angebote verstehen sich als Ergänzung zum Hauptfachunterricht und dienen dem gemeinsamen Musizieren.
Die Unterrichtsdauer, Gruppen- bzw. Klassengröße und Altersstruktur richten sich nach pädagogischen und organisatorischen Standards. Über die jeweils anzuwendenden Parameter entscheidet die Fachbereichsleitung in Abstimmung mit der Musikschulleitung.
Ergänzungsfächer können in der Regel kostenlos belegt werden, insofern gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das Hauptfach Tanz an der Musikschule Leipzig belegt wird. Bei Teilnahme ohne parallelen Hauptfachunterricht an der Musikschule Leipzig wird ein gesondertes Entgelt erhoben. Das Entgelt ist hierbei unabhängig von Unterrichtsdauer und Gruppen- bzw. Klassengröße.
2.1.6 Weitere Angebote
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Unterrichtsformate, wie beispielsweise Musikproduktion, DJing, Ferienprogramme, musiktherapeutische Angebote, Projektwochen und Workshops anzubieten. Die Entgelte für diese Angebote werden im Bedarfsfall jeweils auf der Grundlage der bestehenden Entgeltstruktur und den zur Verfügung stehenden Unterrichtskapazitäten kalkuliert.
2.1.7 Teilnahme an Kooperationsprogrammen
Für die Teilnahme an Kooperationsangeboten der Musikschule mit Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Einrichtungen werden Entgelte auf Grundlage der Entgeltstruktur für Gruppen- oder Klassenunterrichte kalkuliert.
Dabei können sowohl Freiplatzregelungen als auch sozial gestaffelte Ermäßigungen auf Grundlage des aktuellen Sozialberichts der Stadt Leipzig für die Berechnung berücksichtigt werden.
2.2.1 Allgemeines
Für die Leistungen der Musikschule Leipzig werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Die Entgeltpflicht beginnt mit dem festgelegten Startdatum im Vertrag. Verzögert sich der Vertragsabschluss, beginnt die Entgeltpflicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung.
Die Entgelte für die Leistungen der Musikschule Leipzig sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Sie werden i. d. R. in zwölf gleichen Raten pro Jahr im Voraus fällig. Die Entgelte beziehen sich auf ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres).
Die Höhe der Entgelte bestimmt sich nach dem Entgeltverzeichnis, das Anlage dieser Entgeltordnung ist.
2.2.2 Entgelttarife
Schülertarif
Der Schülertarif gilt grundsätzlich für Teilnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Darüber hinaus kann der Schülertarif auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage eines geeigneten Nachweises bis höchstens zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt werden für:
- Schüler und Schülerinnen,
- Studierende,
- Auszubildende,
- Personen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ).
Der Schülertarif wird in diesen Fällen frühestens ab dem Monat der Antragstellung und dem entsprechenden Nachweis angewendet. Eine rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.
Sonderregelung für Studierende
Studierende sind verpflichtet, ihre Studienbescheinigung jeweils zu Beginn eines Semesters unaufgefordert vorzulegen. Der Schülertarif wird frühestens ab dem Monat der Vorlage der Bescheinigung angewendet. Eine rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.
Für den Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn kann eine Übergangsregelung gewährt werden, sofern dieser Zeitraum nicht mehr als drei Monate beträgt. Die Übergangsregelung ist vorab schriftlich bei der Musikschule zu beantragen.
Erwachsenentarif
Der Erwachsenentarif gilt für Teilnehmende nach Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern kein Anspruch auf den Schülertarif besteht oder die erforderlichen Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen sind der Musikschule Leipzig unverzüglich mitzuteilen.
2.2.3 Zahlungsmodalitäten
Die Entgelte sind bargeldlos durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten und sind jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig. Wurde in Ausnahmefällen kein Mandat erteilt, ist der fällige Betrag selbständig zum 1. des Monats an die Musikschule zu überweisen.
Zum Vertragsbeginn werden Zahlungsübersichten mit den jeweiligen Entgelten und Fälligkeiten erstellt und zugesandt. Diese Übersicht gilt als Dauerrechnung bis zur Änderung der Berechnungsgrundlagen. Änderungen in der Abrechnung und/oder im Vertrag, die sich auf die Entgelte auswirken, werden mit einer erneuten Dauerrechnung angekündigt. Diese Vorabankündigung kann bis zu einem Tag vor der Kontobelastung zugestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Musikschule Leipzig berechtigt, ab der zweiten Mahnung die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB zu erheben.
Für die Wahrung von Zahlungsfristen ist der Tag des Zahlungseingangs bei der Musikschule Leipzig maßgeblich.
Kosten, die infolge von Stornierungen oder Rücklastschriften entstehen, sind von der verursachenden Person in tatsächlicher Höhe zu tragen.
2.3.1 Nutzungsentgelte für verleihbare Instrumente
Im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule können durch die Schüler und Schülerinnen der Musikschule Instrumente gemietet werden. Voraussetzung ist ein gültiger Unterrichtsvertrag mit der Musikschule Leipzig. Die Instrumentenmiete ist von einer Ermäßigung grundsätzlich ausgeschlossen.
Anmietungen durch Leipziger Vereine, freie Träger und sonstige Körperschaften im Bereich Kunst und Kultur, die nach § 52 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 5 AO gemeinnützige Zwecke verfolgen und nach der Fachförderrichtlinie (FFRL) Kultur gefördert werden bzw. nach dieser Richtlinie förderfähig sind, sind in Einzelfällen möglich und müssen durch die Musikschulleitung genehmigt werden. Die Anmietung erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich monatsweise im Erwachsenentarif.
Anmietungen darüber hinaus (von externen Schülern und Schülerinnen bzw. externen Institutionen) sind ausgeschlossen.
2.3.2 Nutzungsentgelte für musikschuleigene Instrumente
Für die Benutzung von musikschuleigenen, nicht verleihbaren Instrumenten im Unterricht wird eine Nutzungspauschale von 2,00 Euro pro Monat pro Instrument erhoben. Dies betrifft insbesondere die Instrumente: Klavier, Cembalo, E-Piano, Keyboard und Schlagzeug/Schlagwerk.
2.4.1 Aufnahmeentgelt
Für neu abzuschließende Unterrichtsverträge wird bei Abschluss des Vertrages ein einmaliges, schülergebundenes Aufnahmeentgelt in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
Ausnahmen (d.h. kein Aufnahmeentgelt wird erhoben):
- für Kennenlernangebote und Kurse,
- für Kooperationen und Bildungspartnerschaften,
- bei Wiederaufnahme des Unterrichts innerhalb von 12 Monaten nach vorheriger Abmeldung.
Erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Ablauf von 12 Monaten seit der vorherigen Abmeldung, gilt dies als Neuanmeldung; in diesem Fall wird das Aufnahmeentgelt erneut fällig.
2.4.2 Prüfungen von externen Schülern und Schülerinnen
Für zertifizierte Prüfungen, die von externen Schülerinnen und Schülern abgelegt werden, wird ein Entgelt in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
2.4.3 Abmeldekosten bei außerordentlichen Kündigungen
Für eine außerordentliche Kündigung wird ein einmaliges Entgelt für den Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand in Höhe von 20,00 Euro berechnet.
3. Entgeltermäßigung
3.1.1 Leipzig-Pass
Bei Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Unterrichtsentgelts für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum gewährt. Die Ermäßigung wird maximal zwei Monate rückwirkend nach Vorlage des Leipzig-Passes gewährt.
3.1.2 Schwerbehindertenermäßigung
Bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % auf das Unterrichtsentgelt gewährt. Die Ermäßigung wird maximal zwei Monate rückwirkend nach Vorlage des Nachweises gewährt.
3.1.3 Rentenermäßigung
Eine Rentenermäßigung in Höhe von 10 % des jeweiligen Unterrichtsentgeltes wird gewährt: ab Vollendung des 67. Lebensjahres oder ab Renteneintritt, unabhängig von der Art der Rente. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Die Ermäßigung wird maximal zwei Monate rückwirkend nach Vorlage des Nachweises gewährt.
3.1.4 Ermäßigung für Ehrenamtliche
Teilnehmende, die im Besitz eines gültigen Ehrenamtspasses sind, erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf das Unterrichtsentgelt. Maßgeblich ist hierbei die ehrenamtliche Tätigkeit der teilnehmenden Person. Die Ermäßigung wird maximal zwei Monate rückwirkend nach Vorlage des Ehrenamtspasses gewährt.
Für eine Geschwisterermäßigung können hierbei nur Geschwister berücksichtigt werden, die an der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ Unterricht erhalten, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und wenn für alle Geschwister eine gemeinsame Zahlungspflichtige / ein gemeinsamer Zahlungspflichtiger mit einem Entgeltkonto einsteht.
Es gilt:
- Bei zwei Kindern/Jugendlichen: 10 % je Geschwister,
- Bei drei Kindern/Jugendlichen: 20 % je Geschwister,
- Ab vier Kindern/Jugendlichen: 30 % je Geschwister.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt.
Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der anderen Geschwister entsprechend.
Die Ermäßigung findet ausschließlich auf Instrumental-, Vokal- und Tanzunterricht Anwendung.
Nimmt eine Mutter oder ein Vater Unterricht an unserer Musikschule und besucht deren Kind im selben Schuljahr ebenfalls den Unterricht zum Schülertarif, kann auf Antrag eine Ermäßigung von 15 % auf das Unterrichtsentgelt für die Mutter bzw. den Vater gewährt werden.
Die Ermäßigung gilt für das jeweilige Schuljahr ab Datum der Antragsstellung bis zum Wegfall der Voraussetzungen bzw. maximal bis zum Ende des jeweils aktuell laufenden Schuljahres. Im Anschluss kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Für die Schüler und Schülerinnen in der betreffenden Familie gelten davon unabhängig die Regelungen der Geschwisterermäßigung.
Nimmt eine Person mehrere Unterrichtsangebote im Instrumental-, Vokal- sowie Tanzunterricht parallel wahr, wird auf die belegten Fächer eine Ermäßigung von jeweils 15 % gewährt.
Die Ermäßigung findet ausschließlich auf Instrumental- und Vokalunterricht sowie auf die Kombination von Instrumental- und Vokalunterricht mit Tanzunterricht Anwendung.
Über weitere Ermäßigungen in begründeten Fällen entscheidet der Musikschulleiter/die Musikschulleiterin.
4. Entgeltbefreiung
Folgende Leistungen der Musikschule werden entgeltfrei angeboten:
- Die Teilnahme an Ergänzungsfächern, wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das Hauptfach Tanz belegt wird.
- Die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, die mindestens einen Ausbildungsstand Mittelstufe nachweisen können (Zeugnis/Zertifikat) und deren Ausscheiden aus dem Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule Leipzig bei Antragstellung auf Entgeltbefreiung maximal fünf Jahre zurückliegt.
- Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen
- Musikinstrumente, die für die Mitwirkung im Orchester oder Ensemble zur Verfügung gestellt werden
5. Stundung, Erlass, Erstattungen
Auf schriftlich begründeten Antrag drei Wochen im Voraus kann eine Beurlaubung für maximal drei Kalendermonate im Schuljahr erfolgen. Für die Zeit der Beurlaubung wird ein Nachlass in Höhe von 80 % des aktuell gültigen Entgeltes gewährt.
Bei Krankheit des Schülers von mindestens 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts.
Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule Leipzig eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.
Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich spätestens bis 4 Wochen nach Beendigung des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung.
Je Unterrichtsstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet.
Für Eltern-Kind-Kurse besteht hiervon abweichend ein Anspruch auf Erstattung ab der 2. Ausfallstunde. Der Anspruch besteht auch hier ausschließlich, insofern der Unterricht aus Gründen ausfällt, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat.
Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich spätestens bis 4 Wochen nach Beendigung des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen.
Diese Entgeltordnung mit dem zugehörigen Entgeltverzeichnis tritt am 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 14.12.2011 (Vorlage V/1813), in der Fassung des geänderten Entgeltverzeichnisses vom 15.11.2017 (Vorlage VI-DS-04590) außer Kraft.
Leipzig, 28.05.2026
Burkhard Jung
Oberbürgermeister